Actikerall® 5 mg/g + 100 mg/g Lösung zur Anwendung auf der Haut
Verschreibungspflichtig. Zusammensetzung: 1 g (= 1,05 ml) Lösung enthält: Wirkstoffe: 5 mg Fluorouracil u. 100 mg Salicylsäure; Hilfsstoffe: Dimethylsulfoxid (80 mg/g), wasserfreies Ethanol (160 mg/g), Ethylacetat, Pyroxylin, Poly(butylmethacrylat-co-ethylmethacrylat) (80:20). Anwendungsgebiete: Top. Beh. leicht tastbarer u./o. mäßig dicker hyperkeratotischer aktinischer Keratosen (Grad I/II) bei immunkompetenten erw. Patienten. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gg. Wirkstoffe o. sonst. Bestandteile; Stillzeit; Schwangerschaft; Niereninsuffizienz; Beh. mit Brivudin, Sorivudin u. Analoga; Augen- u. Schleimhautkontakt. Nebenwirkungen:Allg. Erkrankungen und Beschw. am Verabreichungsort: Sehr häufig: Erythem, Entzündung, Reizung (einschl. Brennen), Schmerz, Pruritus. Häufig: Bluten, Erosion, Wundschorf. Gelegentlich: Dermatitis, Ödem, Ulceration. Erkrankungen d. Haut u. d. Unterhautzellgewebes: Häufig: Hautabschilferung. Erkrankungen d. Nervensystems: Häufig: Kopfschmerz. Augenerkrankungen: Gelegentlich: Trockene Augen, Augenjucken, vermehrte Tränensekretion. Weißliche Verfärbung und Abschilferungen d. Haut wg. hornschichtaufweichender Wirkung mögl.; leichte Reizungszeichen wie Dermatitis u. kontaktallerg. Reaktionen (Jucken, Rötungen, Bläschen auch außerhalb des Applikationsareals) durch Salicylsäure mögl.; Reaktionen a. d. Applikationsstelle häufig u. auch auf pharmakol. Aktivität der Wirkstoffe zurückzuführen. Bei starken Reaktionen ggf. Dosis o. Behandlungshäufigkeit reduzieren, bei Blutung Beh. unterbrechen. Zunahme d. zusammenhängend behandelten Fläche (bis zu 25 cm²) kann zu erhöhter Frequenz d. Nebenwirkungen an d. Applikationsstelle führen, insb. Erhöhung d. Frequenz von Dermatitis, Wundschorf, Erosion, Bluten, Ödemen auf „sehr häufig“ u. von Ulceration auf „häufig“. Warnhinweis: Feuergefährlich. Dimethylsulfoxid kann zu Hautreizungen führen. Ethanol kann bei geschädigter Haut ein brennendes Gefühl hervorrufen. Stand der Information: Januar 2023.